Der FC Schalke 04 wird gegen das Urteil nach der Roten Karte von Edin Dzeko Einspruch einlegen. Das gab der Zweitligist am Dienstagmittag kurz nach der Verkündung des DFB bekannt.
Dzeko-Sperre: Schalke 04 legt Einspruch ein
Dzeko-Sperre: S04 legt Einspruch ein
Der Verband hatte zunächst mitgeteilt, den Stürmer für zwei Spiele zu sperren - dagegen will Schalke nun vorgehen. „Wir legen Einspruch gegen das Urteil ein, weil eine Sperre für zwei Spiele unserer Überzeugung nach zu hoch ist“, wird Sportvorstand Frank Baumann in der Schalker Mitteilung zitiert.
DFB-Sportgericht wertete Dzekos Tritt als „rohes Spiel“
Das DFB-Sportgericht wertete Dzekos Aktion als „rohes Spiel“, weshalb der Bosnier dem Tabellenführer für die Partien bei Darmstadt 98 sowie vor heimischer Kulisse gegen den Karlsruher SC fehlen würde.
Schalke sieht das anders: „Unserer Auffassung nach liegt eben keine Aktion von Edin vor, in der die Gesundheit des Gegenspielers rücksichtslos gefährdet wird, wie es der DFB in seinem Einzelrichterurteil darstellt.“
Dzeko hatte am vergangenen Wochenende im Spiel gegen Hannover 96 (2:2) in der 52. Minute nach einem unbeabsichtigten Tritt auf Bauchhöhe gegen Husseyn Chakroun die Rote Karte gesehen.