Es ist eine ungewöhnliche Entscheidung, aber Joshua Kimmich hat sie ganz bewusst getroffen.
Was ohne Berater auf Kimmich wartet
Der Mittelfeld-Star des FC Bayern hat sich vor geraumer Zeit von seiner Berater-Agentur "fair-sport" getrennt und will seine Verträge künftig selbst aushandeln.
Das ist zum einen alles andere als die Normalität im Profi-Fußball und zum anderen noch bemerkenswerter, wenn man bedenkt, dass in naher Zukunft Gespräche mit den FCB-Verantwortlichen über eine Vertragsverlängerung über den Sommer 2023 hinaus anstehen werden.
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Ganz ohne (juristische) Hilfe wird vermutlich am Ende aber auch der Nationalspieler nicht auskommen. Zu komplex sind vor allem die Dinge, die über die reine Frage nach Gehalt und Laufzeit hinausgehen.
"Grundsätzlich ist es sicher ratsam, einen Anwalt bei Vertragsverhandlungen hinzuzuziehen", erklärt Rechtsanwalt und Sportrechtsexperte Christian Keidel von der Münchner Kanzlei Lentze/Stoppers im Gespräch mit SPORT1.
"Im Hinblick auf Spielerverträge hat die DFL ein recht ausgefeiltes Musterwerk, was auch in der Regel verwendet wird. Aber es gibt trotzdem einzelne Bereiche, wo die Hilfe eines Juristen hilfreich ist."
Was passiert bei einer Verletzung?
So nennt Keidel insbesondere den Fall der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gerade Spielern aus dem Ausland sei oft nicht klar, dass ihnen bei einer längeren Ausfallzeit aufgrund einer Verletzung erhebliche finanzielle Einbußen drohen.
"Der Klub als Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Verletzung den Lohn nur sechs Wochen an den Spieler fortzuzahlen. Danach bekommt ein Spieler von der gesetzlichen Krankenkasse ein sogenanntes Krankengeld. Dieses ist gedeckelt und daher in der Regel nur ein äußerst geringer Teil des vereinbarten Spielergehalts", erklärt der erfahrene Jurist. "Da kann man verhandeln, ob der Klub verpflichtet sein soll, den Lohn länger als gesetzlich vorgesehen zu zahlen."
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"Es ist auch zu bedenken, dass der Anwalt für eventuelle Beratungsfehler haftet. Oft ziehen Mandanten alleine schon deswegen einen Anwalt hinzu, um ein gewisses Haftungsrisiko abzudecken. Im Falle eines Beratungsfehlers, der zu einem Schaden führt, kann die Berufshaftpflichtversicherung eines Anwalts in Anspruch genommen werden. Das ist mir zum Glück noch nie passiert", führt Keidel weiter aus.
Welche Werbedeals sind erlaubt?
Dazu kommen Dinge wie Vermarktungsrechte der Spieler, beispielsweise beim Sponsor der Schuhe der Stars. Sollte der Verein bereits einen Deal mit einem anderen Hersteller abgeschlossen haben, müsste eine Ausnahme verhandelt werden.
"Problematisch ist häufig auch, dass Vereine bestimmte Unternehmensgruppen für die Eigenvermarktung der Spieler ausschließen möchten. Wenn ein Klub zum Beispiel eine bestimmte Automarke als Hauptsponsor hat, möchte man natürlich vermeiden, dass die Spieler für andere Automarken werben. Das ist bei einem Hauptsponsor natürlich verständlich", macht Keidel deutlich.
"Wenn es hingegen um weniger gewichtige Sponsoren des Clubs geht, kann man durchaus verhandeln, ob ein Spieler nicht beispielsweise für einen Uhrenhersteller werben darf, obwohl der Klub eine andere Uhrenmarke als bestehenden oder lediglich potenziellen Vertragspartner im Blick hat. Da kann es hilfreich sein, einen Anwalt dabei zu haben, insbesondere weil es hier häufig auf die genauen Formulierungen im Vertrag ankommt."
Macht es Joshua Kimmich wie De Bruyne?
Wie genau sich Kevin De Bruyne diese Formulierungen durchgelesen hat, ist nicht überliefert. In jedem Fall hat der Belgier aber unlängst für Aufsehen gesorgt, da bei seiner Verlängerung bei Manchester City kein Berater involviert gewesen sein soll, nachdem sein ehemaliger Agent Patrick De Koster zuvor wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Urkundenfälschung angeklagt worden war.
"Wenn ich nicht bleiben wollen würde, würde es jemanden brauchen, der vermittelt. Aber wenn man bleiben will, ist es nicht so kompliziert", hatte De Bruyne im Vorfeld der Verhandlungen erklärt.
Ein gutes Zeichen für den FC Bayern, dass auch Kimmich zu einer Verlängerung tendiert?