Der 14. Januar 2025 hat seinen Platz sicher in den Geschichtsbüchern. Künftig kann der Profifußball rechtssicher zur Kasse gebeten werden, wenn es um die Kosten von Polizeieinsätzen bei Hochrisikospielen geht.
Richtig – und zugleich gefährlich
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dienstag nach einem fast zehnjährigen (!) Rechtsstreit wird noch nicht absehbare Folgen haben. Es ist richtig - und zugleich gefährlich.
Gerade in Zeiten der Wirtschaftskrise ist es dem Steuerzahler nicht vermittelbar, weshalb die horrenden Ausgaben für die Durchführung dieses Unterhaltungsbetriebes aus seiner Tasche kommen sollen.
Nun liegt es an den Ländern
In den nun folgenden Diskussionen wird es heiß hergehen. Die DFL hat die Verantwortung schon einmal vorsorglich auf die Länder abgewälzt und einem Solidaritätsfonds eine Absage erteilt. Bleibt die Hoffnung, dass die Länder eine einheitliche Linie finden, um den Wettbewerb der Klubs nicht zu verzerren.
Zur Erinnerung: Diese sollen sich an den Kosten bei einer vergleichsweise geringen Anzahl aller Spiele beteiligen, und nicht den ganzen Apparat übernehmen. Hierbei müssen das Maß gehalten und pragmatische Lösungen ohne endlose bürokratische Prozesse gefunden werden.
Das eigentliche Problem liegt aber weniger bei den Bundesligen. Wer Milliarden einnimmt und Millionen für absurde Spielergehälter und Ablösesummen zahlt, kann auch mehr für die Sicherheit in den Stadien investieren.
Wo ist mit Konsequenzen zu rechnen?
Auch die Fans, zumindest Teile von ihnen, dürfen übrigens ihren Teil dazu beitragen, dass massive Polizeipräsenz erst gar nicht nötig wird. Das wäre konstruktiver als der programmierte Katzenjammer.
Ernste Konsequenzen könnte es im semiprofessionellen Betrieb und dem Amateurbereich geben, wo mit deutlich weniger Geld gearbeitet wird. Auch andere Sportarten und Events müssen aufhorchen.
Die Handhabung im Detail wird unter der neuen Rechtslage ebenso spannend zu beobachten sein wie der Umgang mit vergleichbaren Massenveranstaltungen, die nicht der demokratischen Meinungsäußerung dienen und daher unangetastet bleiben müssen. Sondern nur zu schieren Belustigung des Volkes da sind.
Und allein darum geht es schließlich, bei einem Volksfest genauso wie beim Kulturgut Fußball.