Das Urteil im Feuerzeug-Eklat ist bestätigt worden! Der VfL Bochum wurde auch im Berufungsverfahren vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zum Sieger des Duells mit Union Berlin erklärt.
Urteil im Feuerzeug-Skandal
„Wir haben in der rechtlichen Wertung davon auszugehen, dass eine Schwächung der Mannschaft vorliegt. Das liegt auf der Hand“, begründete der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer seine Entscheidung: „Wenn jemand vorsätzlich von außen etwas in das Spielfeld schießt, dann kann es nicht zu einem Wiederholungsspiel führen. Dann ist eine Punktwertung vorzunehmen. Wir haben uns dabei an den Regeln bei einem Spielabbruch orientiert.“
Die Partie in der Hauptstadt im Dezember war nach einem Feuerzeugwurf auf Bochums Torhüter Patrick Drewes mit einem 1:1 zu Ende gegangen - am Grünen Tisch hatte der DFB das Spiel mit 2:0 für den VfL gewertet.
Union will sich weiter wehren
Durch den Richterspruch wurde die Berufung der Berliner gegen das Urteil des Sportgerichts abgewiesen. Das Bundesgericht ist die letzte DFB-Instanz. Die Berliner Seite kündigte am Freitagabend jedoch an, vor das Ständige Schiedsgericht zu ziehen.
„Wir waren heute Zeuge eines Verfahrens, in dem erstmalig das Fehlverhalten eines Zuschauers zu einer Spielumwertung geführt hat. Und das trotz einer ordnungsgemäßen Beendigung des Spiels durch den Schiedsrichter. Die Schaffung dieses Präzedenzfalls war aus unserer Sicht Ziel des Kontrollausschusses. Das Gericht ist vom VfL Bochum und vom Kontrollausschuss aufgefordert worden, ein politisches Signal zu senden. Dies war nur möglich unter fehlerhafter Anwendung der Rechts- und Verfahrensordnung“, sagte Union Berlins Dirk Zingler: „Wir sind daher gezwungen, dem politischen Druck zu entgehen und werden das Ständige Schiedsgericht anrufen.“
Auf Bochumer Seite herrschte Erleichterung nach dem Urteil des Bundesgerichts: „Es tut uns leid für den Fußball. Aber es war unsere Pflicht, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen“, erklärte VfL-Geschäftsführer Ilja Kaenzig.
Berufung von Kiel und St. Pauli unzulässig
Zunächst wurden Holstein Kiel und der FC St. Pauli in einem ersten Beschluss am Freitag vom Verfahren ausgeschlossen. Beide abstiegsbedrohten Klubs hatten ebenfalls Berufung eingelegt, weil sie ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung“ hätten. Nach Ansicht des Gerichts war die Berufung unzulässig.
In der Bundesliga-Tabelle werden Bochum nun also zwei zusätzliche Punkte zugeschrieben, während die Eisernen einen Zähler verlieren. Bochum rückt damit an Heidenheim vorbei auf den Relegationsrang. Berlin bleibt Dreizehnter, rutscht der Abstiegszone aber ein Stück weiter entgegen.