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Bricht der FC Bayern bei Woltemade die Regeln?

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Bricht Bayern bei Woltemade Regeln?

Der FC Bayern einigt sich mit Nick Woltemade auf einen Wechsel. Aber darf er das überhaupt? Ein Experte klärt auf.
Nick Woltemade schwärmt auf der Pressekonferenz vom deutschen U21-Co-Trainer und Bayern-Legende Hermann Gerland.
Der FC Bayern einigt sich mit Nick Woltemade auf einen Wechsel. Aber darf er das überhaupt? Ein Experte klärt auf.

Der FC Bayern hat sich nach SPORT1-Informationen mündlich mit Nick Woltemade auf einen Wechsel geeinigt. Eine in vielerlei Hinsicht überraschende Nachricht - nicht zuletzt, weil eine solche Einigung einen klaren Verstoß gegen die Transferregeln darstellen könnte.

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Woltemade ist Spieler des VfB Stuttgart und mit einem Vertrag bis 2028 ausgestattet. Andere Vereine dürfen daher ohne Erlaubnis der Schwaben nicht mit Vertragsangeboten an ihn herantreten.

„Grundsätzlich regeln FIFA-Regularien für internationale Sachverhalte und DFL-Regularien für nationale Sachverhalte, dass Spieler eines Klubs nur mit Zustimmung des Klubs von anderen Klubs kontaktiert werden dürfen“, erklärt Dr. Andrej Dalinger im Gespräch mit SPORT1.

Bayern? „Wäre ein Verstoß“

Der renommierte Rechtsanwalt und Experte für Sportrecht erläutert weiter, dass es nur eine Ausnahme gebe: Sollte die Vertragsdauer des umworbenen Spielers bei unter sechs Monaten liegen - was bei Woltemade nicht der Fall ist.

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„Direkte Gespräche zwischen Woltemade und dem FC Bayern wären daher als Verstoß gegen Verbandsstatuten zu werten und könnten sanktioniert werden“, führt Dr. Dalinger aus. Immer vorausgesetzt, der VfB tappte tatsächlich im Dunkeln.

In der Lizenzordnung der DFL wird ein Verstoß gegen die Sechs-Monate-Regel als „unsportliches Verhalten gemäß § 1 Nr. 4 der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB" betitelt. Der bisherige Klub des Spielers - in diesem Fall also der VfB - könne ein Vergehen nach einem Antrag an die DFL vor dem zuständigen DFB-Kontrollausschuss anzeigen.

Die möglichen Strafen für „unsportliches Verhalten“ werden in der DFB-Satzung geregelt und sind ebenso allgemein wie vielfältig. Sie reichen von Verwarnungen über Geldstrafen bis hin zu Transfersperren.

Darum droht Bayern wohl keine Strafe

Die mündliche Einigung zwischen Woltemade und den Bayern soll in Stuttgart nach SPORT1-Informationen nicht gut angekommen sein. Droht dem Rekordmeister also ein Verfahren, das mit harten Sanktionen enden könnte?

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Wahrscheinlich nicht, erklärt Dr. Dalinger: „Der Kontakt zum Berater eines Spielers ist kaum zu unterbinden, da die Klubs final den Berater beauftragen sowie bezahlen und der Berater zudem noch weitere Spieler vertritt.“ Das Vorgehen sei „mehr als branchenüblich“.

Darüber hinaus sei „die Nachweisbarkeit von Gesprächen zwischen dem interessierten Klub und dem Spieler eines anderen Klubs oftmals schwierig“.

Der Experte weiß aus Erfahrung, dass „diese Vorschrift von allen Teilnehmern der Branche entweder kaum respektiert wird oder durch die Einbeziehung von Dritten, wie Beratern und Rechtsanwälten, umgangen wird“.

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Beschwerden betroffener Klubs seien zudem äußerst selten. Der einfache Grund: „Da sie bei eigenen Transfers ähnlich vorgehen.“

Ein juristischer Wettstreit wird der mögliche Wechsel von Nick Woltemade zum FC Bayern daher wohl nicht. Ein zäher Vertragspoker ist aber alles andere als unwahrscheinlich.