DFB-Star Karim Adeyemi hat mit dem Vorwurf des Besitzes verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz gegen seine Person für Schlagzeilen gesorgt - und aus Sicht von SPORT1-Experte Stefan Effenberg sollte der BVB-Star die Affäre zum Anlass nehmen, sich grundlegend zu hinterfragen.
Effenbergs düstere Prognose bei Adeyemi
Effenbergs düstere Adeyemi-Prognose
In seiner Kolumne für das Nachrichtenportal t-online schreibt der frühere Kapitän des FC Bayern: „Adeyemi ist jetzt 23 Jahre alt, unbestritten hochtalentiert, mit unfassbarem Potenzial - aber er läuft Gefahr, seine Karriere wegzuwerfen, wenn er nicht zu sich kommt und endlich begreift, was wirklich wichtig ist.“
Effenberg macht sich Sorgen um Adeyemi
Der 57-Jährige glaubt, die Strafe könne für den 23-Jährigen „sowohl beim DFB als auch in Dortmund langfristig noch Folgen haben“. Effenbergs düstere Prognose: „Ihm droht ein dramatischer Absturz.“
Bisher haben weder der DFB noch der BVB sich zu möglichen Sanktionen geäußert - man wolle den Fall „in Ruhe“ aufarbeiten. Es bleibt abzuwarten, welche Konsequenzen dem Flügelspieler drohen.
Effenberg sieht Adeyemi allerdings schon jetzt in einer sportlichen Negativspirale: „Zu Saisonbeginn war er ja eigentlich auf einem guten Weg, war in den wettbewerbsübergreifend ersten sieben Spielen an sechs Toren beteiligt, spielte konstant stark, überzeugte im Angriff des BVB. Seitdem kam aber nichts mehr, kein weiterer Treffer, keine weitere Vorlage für Dortmund – und in der Nationalmannschaft vergab er wiederholt beste Chancen. Er sollte sich mal Gedanken machen, warum das so ist.“
Effenberg nimmt DFB und BVB in die Pflicht
Effenberg sieht nun „sowohl Dortmund als auch der DFB verpflichtet, sein Umfeld gründlichst zu durchleuchten und ihn wieder in die Spur zu bringen. Ich bin mir sicher, dass er dort die richtigen Ratschläge bekommt, damit seine Laufbahn eben nicht vor die Hunde geht. Denn das wäre tragisch.“
Adeyemi kassierte nach dem Strafbefehl wegen des Vorwurfs des Besitzes verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz bereits eine Geldstrafe von 450.000 Euro.