Borussia Dortmund hat sich nach der jüngsten Entscheidung des Bundeskartellamts klar zur 50+1-Regel bekannt. In einem am Mittwoch auf Instagram veröffentlichten Beitrag bezog der BVB gemeinsam mit seinen Fans Stellung und erklärte die Regel für „unverhandelbar“.
BVB reagiert auf Entscheidung zur 50+1-Regel
BVB mit Statement zu Streitthema
„Borussia Dortmund und seine Fans stehen klar zur 50+1-Regel und ihrem langfristigen Erhalt. Die grundsätzliche Einschätzung des Bundeskartellamts begrüßen wir daher ausdrücklich“, hieß es in dem Statement. Die Entscheidung des Bundeskartellamts war zuvor bei der Fanratssitzung am 19. August ausführlich besprochen worden. Dabei bestand nach Angaben des BVB Einigkeit darüber, die grundsätzliche Bewertung der Behörde ausdrücklich zu begrüßen.
BVB sieht 50+1 als Grundpfeiler
Der Klub bezeichnet die seit 1998 bestehende Regel als „zentralen Grundpfeiler des deutschen Profifußballs“. Gemeinsam mit einer mitgliedergeführten Vereinskultur und nachhaltigen Wirtschaftsmodellen sei sie Grundlage für ein Alleinstellungsmerkmal der Bundesliga im internationalen Vergleich.
„Wir sind davon überzeugt, dass der langfristige Erfolg des deutschen Fußballs auf diese Weise sichergestellt werden kann“, erklärten der BVB und seine Fans weiter. Dortmund hat das 50+1-Prinzip nach eigenen Angaben bereits vor Jahren in seiner Satzung und im Grundwertekodex verankert.
Unterschrieben wurde die Stellungnahme vom Verein, der GmbH & Co. KGaA, der Südtribüne Dortmund, dem BVB-Fanrat und von schwatzgelb.de.
Kartellamt knüpft Zustimmung an Bedingungen
Das Bundeskartellamt hatte am 12. August sein seit 2018 laufendes Prüfverfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. In seiner finalen Einschätzung hält die Behörde die Regel grundsätzlich für kartellrechtlich zulässig.
Voraussetzung sei allerdings, „dass sie konsequent und ohne Unterschiede – sofern es für diese keinen sachlichen Grund gibt – angewendet wird“. Die Bundesliga ist damit nun gefordert, die Voraussetzungen für eine rechtssichere Anwendung der Regel zu schaffen.