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Hohe Geldstrafe für den FC Bayern

Hohe Geldstrafe für den FC Bayern

Der FC Bayern bekommt eine fette Geldstrafe vom DFB aufgebrummt. Grund dafür sind die Vorkommnisse beim DFB-Pokalfinale gegen den VfB Stuttgart - der ebenfalls bestraft wird.
Der FC Bayern München stellt sein Auswärtstrikot für die kommende Saison vor: Ein Jersey im Retro-Look.
Der FC Bayern bekommt eine fette Geldstrafe vom DFB aufgebrummt. Grund dafür sind die Vorkommnisse beim DFB-Pokalfinale gegen den VfB Stuttgart - der ebenfalls bestraft wird.

Der FC Bayern ist vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) mit einer knackigen Geldstrafe in Höhe von 260.000 Euro belegt worden. Das geht aus einem Urteil des DFB-Sportgerichts vom 22. Juli hervor.

Ausschlaggebend waren demnach die Vorkommnisse beim DFB-Pokalfinale gegen den VfB Stuttgart (3:0) am 23. Mai. Die Stuttgarter bekamen ebenfalls eine Geldstrafe in Höhe von 260.000 Euro auferlegt. Das geht aus einem separaten Urteil hervor.

DFB-Pokalfinale musste wegen Pyrotechnik unterbrochen werden

Laut Protokoll wurden in der ersten Hälfte 30 pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zwischen der 51. und 55. Spielminute wurden dann weitere 235 Pyroartikel in Flammen gesetzt, was auch zu einer dreiminütigen Unterbrechung führte. Außerdem wurden in der zweiten Hälfte 39 Bengalos bzw. Blinker gezündet.

„Die FC Bayern München AG hat dem nicht zugestimmt und vorgetragen, dass der Klub nicht Veranstalter des Spiels gewesen sei und auf die Sicherheitsbelange keinen Einfluss habe nehmen können“, heißt es in der Mitteilung.

FC Bayern darf Teil der Strafe für gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden

Der DFB sei „im Vorfeld mehrfach auf das zu erwartende Pyrotechnikgeschehen hingewiesen und überobligatorisch unterstützt worden. Die außergewöhnlich hohe Anzahl an gezündeten Pyrogegenständen sei Folge eines systemischen Versagens der vom DFB verantworteten Einlasskontrollen“, was strafmindernd zu berücksichtigen sei. Diesem Argument folgte der DFB zum Teil.

Der FC Bayern darf bis zu 86.700 Euro der Strafe für „eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden“. Dafür muss ein Nachweis erbracht werden. Auch die Kosten des Verfahrens müssen die Münchner tragen. Selbiges gilt natürlich auch für den VfB.