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Laura Freigang bricht Schweigen: Ihr Statement zum Doping-Ärger

Doping-Tests: DFB-Profi reagiert

Nach ihrem Ärger mit der NADA reagiert DFB-Profi Laura Freigang auf die Vorgänge.
Laura Freigang hat mehrere Dopingtests verpasst
Laura Freigang hat mehrere Dopingtests verpasst
© IMAGO/Jan Huebner
Nach ihrem Ärger mit der NADA reagiert DFB-Profi Laura Freigang auf die Vorgänge.

Die deutsche Fußball-Nationalspielerin Laura Freigang hat erstmals Stellung zu ihrem Ärger mit der Anti-Doping-Behörde bezogen und von „Missverständnissen“ gesprochen.

Freigang weist Dopingverdacht zurück

„Mir ist an der Stelle wichtig zu betonen: Gegen mich besteht und bestand zu keinem Zeitpunkt ein Dopingverdacht“, schrieb die 28-Jährige am Samstagabend bei Instagram. Bei den verpassten Kontrollen habe es sich „nicht um bewusst vermiedene Kontrolltermine“ gehandelt, sondern „um Unstimmigkeiten bzw. Missverständnisse“.

Am Freitag hatte die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) drei „Strikes“ der Kapitänin von Eintracht Frankfurt innerhalb von zwölf Monaten bestätigt. Die NADA machte den Vorgang während des deutschen WM-Qualifikationsspiels gegen Norwegen (2:0) publik, bei dem Freigang aber nicht zum Kader gehörte.

Freigang betont negative Dopingkontrollen

Sie sei sich der Wichtigkeit der Antidopingarbeit „bewusst und unterstütze selbstverständlich alle nötigen Maßnahmen für einen sauberen und fairen Sport“, schrieb Freigang: Sie habe in ihrer Karriere „schon eine Vielzahl an unangekündigten Kontrollen absolviert, alle davon negativ“.

Die von ihr angeführten „Missverständnisse“ seien „in den täglich zu aktualisierenden und umfassenden Angaben, die wir als Nationalspielerinnen tages- und stundenaktuell im System zu aktualisieren haben“, aufgetreten.

DFB prüft möglichen Dopingverstoß

Die NADA sprach von einem „möglichen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen“, der Fall sei an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) weitergeleitet worden. Dieser sei für das Disziplinarverfahren zuständig und werde „den vorliegenden Sachverhalt prüfen, bewerten und über die Feststellung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen und die entsprechenden Sanktionen entscheiden.“

Drei „Strikes“ führen zu einem Disziplinarverfahren, als Strafmaß ist eine Sperre von bis zu zwei Jahren vorgesehen.