Raúl Asencio ist von einem Gericht auf Gran Canaria offiziell angeklagt worden. Nach Abschluss der Ermittlungen gegen den Verteidiger von Real Madrid und drei weitere ehemalige Teamkollegen aus der Nahwuchsakademie des Klubs sieht ein Richter genügend Indizien erfüllt, die ein mögliches Strafverfahren rechtfertigen.
Anklage? Real-Star bricht Schweigen
Asencio beteuert seine Unschuld. Im Raum stehen schwerwiegende Anschuldigungen: „Weitergabe von Geheimnissen ohne Zustimmung und Verletzung der Privatsphäre, Verbreitung und Versand von Videos an Dritte ohne Zustimmung, Aufnahme und Verwendung von Minderjährigen zu pornografischen Zwecken und Besitz von Kinderpornografie“, heißt es in der Anklageschrift.
Asencio und den drei weiteren Angeklagten - namentlich Andrés García, Ferrán Ruiz und Juan Rodríguez - wird vorgeworfen, zwei Frauen Mitte Juni 2023 auf Gran Canaria beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gefilmt zu haben. Ohne deren Zustimmung. Weil eine der beiden Frauen zum Zeitpunkt des angeblichen Vergehens minderjährig war, geht es auch um den Besitz von Kinderpornografie.
Real-Verteidiger beteuert seine Unschuld
Asencio reagierte mit einem ausführlichen Statement auf die Anklage. Darin bestritt er jegliches Fehlverhalten: „Ich habe mich nicht an einem Verhalten beteiligt, das die sexuelle Freiheit einer Frau, geschweige denn einer Minderjährigen, verletzt.“
Die Gerichtsentscheidung bestätige, dass er „weder beschuldigt werde, sexuelle Beziehungen zu den beiden betroffenen Frauen gehabt zu haben, noch sie mit oder ohne ihre Zustimmung aufgenommen zu haben. Ebenso stellt der Gerichtsbeschluss klar, dass ich nicht derjenige war, der intime Bilder oder Videos an Dritte geschickt hat, die, wie ich nochmals betone, an einem anderen Ort als dem, an dem ich mich befand, aufgenommen wurden.“
Der Real-Senkrechtstarter erklärte weiter: „Die gegen mich erhobene Anklage ist, wie es in der Gerichtsentscheidung selbst ausdrücklich heißt, rein vorläufiger Natur. Daher muss weiterhin die Unschuldsvermutung gelten.“
Weiter schreibt er: „Der Gerichtsbeschluss beschränkt sich, soweit es mich betrifft, inhaltlich auf die mögliche kurzzeitige Betrachtung von Bildern einer dritten Partei, ohne dass mir eine Beteiligung an der Aufnahme oder Verbreitung zugeschrieben wird.“
Sollte es „zu einer endgültigen Anklageerhebung und einer mündlichen Verhandlung kommen, werde ich mich weiterhin vor den Gerichten, in die ich volles Vertrauen habe, verteidigen und bekräftigen, dass ich mich keines kriminellen Verhaltens schuldig gemacht habe“.
Asencio droht sogar Haftstrafe
Nun muss entschieden werden, ob es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess kommt. Die Anklage könnte auch fallen gelassen werden, eine außergerichtliche Einigung mit den klagenden Parteien ist ebenfalls möglich.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, können in Spanien wegen der zur Last gelegten Straftaten Gefängnisstrafen von einem Jahr bis fünf Jahren verhängt werden. Wobei in spanischen Medien vermutet wird, dass Asencio, der in dieser Saison bei den Königlichen seinen Durchbruch geschafft hatte, eine mildere Strafe erwarten könnte.