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"Viel Glück in Monaco" – jetzt drohen vier Jahre Sperre

Alles hängt an diesem Paragraphen

Owen Ansah drohen vier Jahre Sperre – obwohl bei ihm kein Dopingmittel nachgewiesen wurde. Der Pharmakologe Prof. Fritz Sörgel sieht darin im Gespräch mit SPORT1 ein grundsätzliches Problem des Anti-Doping-Systems und stellt die Verhältnismäßigkeit der Sanktion infrage.
Der deutsche Sprinter Owen Ansah setzt sich große Ziele für die anstehende Leichtathletik-WM, auch in der Staffel.
Owen Ansah drohen vier Jahre Sperre – obwohl bei ihm kein Dopingmittel nachgewiesen wurde. Der Pharmakologe Prof. Fritz Sörgel sieht darin im Gespräch mit SPORT1 ein grundsätzliches Problem des Anti-Doping-Systems und stellt die Verhältnismäßigkeit der Sanktion infrage.

Ein Sportler kann wegen eines positiven Dopingtests zwei Jahre gesperrt werden. Owen Ansah drohen vier Jahre – obwohl bei ihm kein Dopingmittel nachgewiesen wurde. Der Unterschied liegt in einem einzigen Paragraphen des Anti-Doping-Codes: 2.3. Er bestraft die Verweigerung oder Unterlassung einer Dopingkontrolle.

„Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um das Recht“, sagt Professor Fritz Sörgel im Gespräch mit SPORT1. Der Nürnberger Pharmakologe und Dopingexperte hält die Konsequenz des Regelwerks für nachvollziehbar. Und doch sieht er im Fall des schnellsten deutschen Sprinters der Geschichte ein Spannungsfeld, das weit über Ansah hinausweist.

Denn bei einer verweigerten Dopingkontrolle gibt es keinen positiven Befund. Keine verbotene Substanz, keine Probe. Trotzdem kann eine solche Verweigerung nach dem Welt-Anti-Doping-Code eine vierjährige Sperre nach sich ziehen.

Die NADA hat Ansah genau das vorgeworfen. Sie will ihn für vier Jahre sperren lassen. Der Sanktionsbescheid selbst wird nicht veröffentlicht. Auf SPORT1-Anfrage erklärt die NADA lediglich, Grund für den Sanktionsvorschlag sei die „Weigerung bzw. Unterlassung der Probe“. Der Welt-Anti-Doping-Code sehe für einen solchen Verstoß eine Sperre von vier Jahren vor. Der Sanktionsbescheid sei bisher nicht rechtskräftig. Damit hängt für Ansah alles an Paragraph 2.3.

Vier Jahre Sperre ohne positiven Dopingtest?

Sörgel sieht darin eine bemerkenswerte Asymmetrie. Die mildere Variante seien drei verpasste Tests. Dafür sieht das Regelwerk Sperren zwischen einem und zwei Jahren vor. „Offensichtlich nimmt man in diesem Fall nicht automatisch an, dass die Tests verpasst wurden, weil der Sportler gedopt war“, sagt Sörgel.

Anders bei der Verweigerung einer Kontrolle. Hier begründet die WADA nach Sörgels Einschätzung einen starken Verdacht, dass der Sportler gedopt haben könnte. „Damit wird eine Verweigerung faktisch höher eingestuft als ein positiver Befund“, sagt er. Bei einem nachgewiesenen Dopingmittel können entsprechende Erklärungen unter bestimmten Voraussetzungen sogar dazu führen, dass eine vierjährige Sperre auf zwei Jahre reduziert wird.

Der Gedanke dahinter ist klar: Eine verweigerte Kontrolle darf nicht zum einfachen Ausweg für einen Athleten werden, der einer möglichen Dopingkontrolle entgehen will. Die WADA verfolgt deshalb eine harte Linie und ist kaum bereit, Sanktionen abzumildern. Sörgel kann diese Haltung nachvollziehen. Eine verweigerte Kontrolle werde als Provokation betrachtet.

Ansah: An diesem Punkt beginnt das Problem

Und genau hier beginnt das Problem. Denn natürlich müssen Anti-Doping-Regeln streng sein. Würde jeder Athlet eine Kontrolle mit Hinweis auf einen Flug, einen Termin oder andere persönliche Verpflichtungen ablehnen können, wäre das System schnell ausgehöhlt. Der Sinn einer Kontrolle besteht gerade darin, dass der Sportler nicht selbst über den Zeitpunkt entscheidet. Aber was, wenn die Situation komplizierter ist?

Owen Ansah hat erklärt, dass er als Nachrücker kurzfristig auf dem Weg zu einem Flug nach Monaco war. Gleichzeitig sei ein Kontrolleur außerhalb seines gemeldeten Zeitfensters bei ihm erschienen. Ansah habe deshalb die Kontrolle nicht mehr durchführen können.

Ob diese Darstellung in allen Punkten zutrifft, wird das Verfahren klären müssen. Doch Sörgel hält genau diese Begleitumstände für interessant. „Was, wenn Ansah minutiös nachweisen kann, dass ein Test unter den gegebenen Umständen tatsächlich nicht möglich war?“, fragt der Doping-Experte. Und was bedeutet es, wenn der Kontrolleur nach dem Kontrollversuch sogar freundliche Worte fand und Ansah „Viel Glück in Monaco“ wünschte? Das Detail klingt banal. Es verändert aber zumindest die Atmosphäre, in der die Begegnung stattgefunden haben soll.

Denn wie ernst nahm Ansah in diesem Moment überhaupt wahr, dass er gerade vor einer Situation stand, die seine Karriere gefährden könnte? Natürlich, sagt Sörgel, liege es in der Verantwortung des Sportlers, die Regeln zu kennen. „Aber muss ein unmittelbar bevorstehender Flug unter solchen Umständen wirklich völlig unberücksichtigt bleiben? Und hätte der Kontrolleur möglicherweise sogar mit zum Flughafen kommen können?“ Immerhin könne die Stornierung eines Fluges erhebliche Kosten verursachen.

Es sind Fragen, die das strenge Regelwerk nicht unbedingt vorsieht. Aber sie führen mitten hinein in das Spannungsfeld zwischen Recht und Gerechtigkeit.

Deutscher Sportler mit radikalem Vorschlag

Diese Diskussion treibt Mika Sosna um. Der deutsche Diskuswerfer schreibt auf Instagram, was mit Ansah passiere, mache ihn „wütend“. Deutsche Sportler gehörten zu den am häufigsten kontrollierten weltweit. Und ausgerechnet jene Athleten, die sich einem besonders engmaschigen Kontrollsystem aussetzen, könnten am Ende für Formalitäten bestraft werden, die aus dieser Kontrolldichte entstehen.

Seine Lösung klingt radikal: „Gebt jedem Athleten einen GPS-Tracker aufs Handy, jederzeit nachvollziehbar.“ Dann, so Sosnas Gedanke, gäbe es solche Situationen gar nicht erst. Natürlich wäre damit ein neues Problem geschaffen: das der totalen Überwachung. Der gläserne Athlet als Ideal des modernen Anti-Doping-Systems. Jederzeit auffindbar, jederzeit kontrollierbar, jeder Schritt dokumentiert.

„Geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um das Recht“

Irgendwann stellt sich die Frage, ob ein Regelwerk noch zwischen einem bewussten Entziehen einer Kontrolle und einem außergewöhnlichen, vielleicht chaotischen Moment unterscheiden kann. Sörgel sagt: „Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um das Recht.“ Entscheidend sei, ob Paragraph 2.3 angewandt oder ignoriert werde. Begleitumstände böten nur wenig Spielraum für eine Verkürzung der Sperre. Das mag rechtlich konsequent sein. Es lässt trotzdem ein Unbehagen zurück.

Denn wenn ein Sportler tatsächlich gedopt hat, ist die Härte des Systems sein Schutz. Wenn aber kein Dopingmittel nachgewiesen wurde und eine Karriere an den Umständen einer Kontrolle zerbrechen könnte, stellt sich eine andere Frage: Wie viel Härte verträgt ein System, das eigentlich für einen fairen und sauberen Sport sorgen soll? Owen Ansah wird diese Frage möglicherweise vor einem Schiedsgericht beantworten müssen.

Und damit könnte ausgerechnet eine Dopingkontrolle, bei der keine verbotene Substanz gefunden wurde, darüber entscheiden, ob einer der schnellsten deutschen Sprinter auch künftig auf der Bahn stehen darf. Ob es rechtens ist, wird Paragraph 2.3 entscheiden. Ob das gerecht ist, ist eine andere Frage.