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Leichtathletik-EM: Ansahs Fall aus Sicht eines Dopingkontrolleurs

Dopingkontrolleur spricht über Ansah

Sven Laforce kennt kuriose Dopingkontrollen. Im SPORT1-Interview sagt der erfahrene Kontrolleur, was im Fall Owen Ansah möglich gewesen wäre – und wo die absolute Grenze liegt.
Owen Ansah ist bei den am Montag beginnenden Leichtathletik-Europameisterschaften in Birmingham einer der deutschen Hoffnungsträger. Nebenbei kämpft er gegen eine drohende Sperre.
Sven Laforce kennt kuriose Dopingkontrollen. Im SPORT1-Interview sagt der erfahrene Kontrolleur, was im Fall Owen Ansah möglich gewesen wäre – und wo die absolute Grenze liegt.

Sven Laforce weiß, wovon er spricht. Von 1997 bis 2018 war er für die IDTM (International Doping Tests & Management) als Dopingkontrolleur tätig, seit 2023 arbeitet er wieder für die ITA (International Testing Agency). Beim Landessportbund Rheinland-Pfalz ist er zudem ehrenamtlicher Anti-Doping-Beauftragter.

Laforce spricht im SPORT1-Interview über die Spielräume bei einer Dopingkontrolle, über Athleten, die die Kontrolleure als lästige Unterbrechung empfinden – und über die Grenzen dieser Spielräume. Im Fall Owen Ansah erklärt Laforce, warum er eine Begleitung zum Flughafen für naheliegend hält, welche Spielräume Kontrolleure haben – und wo selbst für ihn die absolute Grenze liegt.

„Bei mir gab es viele solcher Situationen“

SPORT1: Herr Laforce, der Fall Owen Ansah beschäftigt die deutsche Öffentlichkeit. Können Sie allgemein etwas dazu sagen, wie Sie eine solche Situation als Kontrolleur erlebt hätten?

Sven Laforce: Ich kenne den Bericht nur aus den Medien. Aber bei mir gab es viele solcher Situationen, und wir haben alles möglich gemacht, dass der Athlet dann seine Probe abgeben konnte. Deswegen kann ich jetzt nicht verstehen, wenn Owen Ansah sagt, der Kontrolleur hätte ihm nicht angeboten, mit an den Flughafen zu fahren.

SPORT1: Warum ist dieses Angebot aus Ihrer Sicht so naheliegend?

Laforce: Weil man als Kontrolleur versucht, die Kontrolle irgendwie zu ermöglichen. Ich kann natürlich nur von meinen Erfahrungen sprechen, aber wir haben wirklich sehr viel möglich gemacht. Allein die Fahrt zum Flughafen hätte ja schon Zeit gebracht. Wenn es nur zehn oder 15 Minuten sind, die man unterwegs ist, hätte der Athlet währenddessen so viel Flüssigkeit zu sich nehmen können, dass er dann vor dem Security-Check oder irgendwann am Flughafen seine Probe hätte abgeben können.

SPORT1: Sie hätten ihn also tatsächlich zum Flughafen begleitet?

Laforce: Ja. Wenn das die Möglichkeit gewesen wäre, die Kontrolle zu Ende zu bringen, hätte man das gemacht. Es geht ja darum, dass der Athlet seine Probe abgeben kann. Wir haben in meiner Zeit wirklich versucht, für jede Situation eine Lösung zu finden.

„Ich saß schon in Fahrschulautos“

SPORT1: Was waren denn die ungewöhnlichsten Situationen, die Sie erlebt haben?

Laforce: Ich saß schon in Fahrschulautos, ich war während Klausuren dabei und habe alles Mögliche erlebt. Man hat alles für den Athleten getan. Natürlich immer mit dem Ziel, dass die Kontrolle ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

SPORT1: Gibt es überhaupt absolute Ausnahmefälle, in denen eine Dopingkontrolle abgebrochen werden kann?

Laforce: Wenn wir den Athleten angetroffen haben, gehen wir erst wieder, wenn wir die Probe haben. Ansonsten gibt es keine Ausnahme. Selbst bei einer Naturkatastrophe müsste man zunächst schauen, wie die Kontrolle noch durchgeführt werden kann. Die einzige Situation, in der es nicht mehr geht, wäre, wenn der Athlet zusammenbricht und beispielsweise im Koma liegt und ins Krankenhaus gebracht werden muss.

SPORT1: Was passiert, wenn ein Athlet trotzdem sagt: „Ich kann die Kontrolle jetzt nicht durchführen“?

Laforce: Dann kommt es zu diesem ominösen Formular. Ich glaube, das hat auch nur die NADA. Wir Internationalen haben das nicht in dieser Form, weil bei jeder Kontrolle automatisch unterschrieben wird, dass eine Verweigerung eine Strafe bedeutet.

SPORT1: Was wird bei einer normalen Dopingkontrolle unterschrieben?

Laforce: Die erste Unterschrift dient dazu, dass der Athlet seine Rechte und Pflichten kennt. Die zweite Unterschrift – und das ist bei mir immer explizit so – leistet er dafür, dass die Daten sicher bei der jeweiligen Organisation verwahrt werden und dass es Konsequenzen hat, wenn er sich einer Dopingkontrolle verweigert.

„Das sind ja alles nur Mutmaßungen“

SPORT1: Das ist für den Fall Ansah interessant. Wenn ein Athlet unterschreibt, dass er seine Rechte und Pflichten kennt und dass eine Verweigerung Konsequenzen hat – weiß er dann automatisch auch, dass ihm eine mehrjährige Sperre drohen kann?

Laforce: Ich glaube, da steht gar nicht dabei, wie viele Jahre Sperre das sind. Das sind ja alles nur Mutmaßungen, weil dann der juristische Prozess losgeht. Es wird also nicht einfach an dieser Stelle festgelegt: Du hast dich geweigert, deshalb bekommst du jetzt vier Jahre. Das muss anschließend juristisch bewertet werden.

SPORT1: Das heißt, man muss unterscheiden zwischen dem Wissen, dass eine Verweigerung Konsequenzen hat, und dem Wissen über die konkrete Strafe?

Laforce: Ja. Dass eine Verweigerung Konsequenzen hat, wird dem Athleten bestätigt beziehungsweise von ihm mit der Unterschrift anerkannt. Aber wie viele Jahre Sperre es am Ende sind, ist eine andere Frage.

SPORT1: Wie gut kennen Leistungssportler Ihrer Erfahrung nach die Anti-Doping-Regeln wirklich?

Laforce: Ja, das ist so eine Sache. Es gibt Athleten, die lesen sich alles wortwörtlich durch. Und da sprechen wir von einer DIN-A4-Seite. Und dann gibt es Athleten, denen habe ich dreimal erklärt, warum, wieso, weshalb, und danach habe ich es auch aufgegeben. Ich weiß natürlich nicht, ob sie das bewusst gemacht haben, weil sie keine Zeit mehr hatten, weil sie einfach schnell durch wollten, weil sie alles ohnehin schon in- und auswendig kennen oder weil sie gar kein Interesse daran haben. Aber trotzdem muss man immer wieder darauf hinweisen: Jetzt darf ich nichts anfassen, alles müssen Sie machen.

SPORT1: Sie haben also tatsächlich erlebt, dass Athleten bei einer Kontrolle die Erklärungen kaum aufnehmen?

Laforce: Ja. Es gibt wirklich beide Extreme. Die einen wollen alles ganz genau wissen und lesen sich jedes Detail durch. Und bei anderen merkt man, dass sie einfach nur wollen, dass die Kontrolle möglichst schnell vorbei ist. Da kann es dann schon sein, dass man bestimmte Dinge mehrfach erklären muss.

Ansah? „Sollte mit dem Kontrolleur sprechen“

SPORT1: Wenn wir noch einmal auf Ansah zurückkommen: Er hat nach eigener Darstellung unter Zeitdruck gestanden, weil er zum Flughafen musste. Was wäre aus Ihrer Sicht die richtige Reaktion eines Athleten in dieser Situation?

Laforce: Er sollte mit dem Kontrolleur sprechen. Und dann muss man versuchen, eine Lösung zu finden. Genau das haben wir in meiner Zeit gemacht. Wenn ein Athlet sagt, dass er zum Flughafen muss, dann muss das ja nicht automatisch bedeuten, dass die Kontrolle nicht mehr möglich ist. Man kann ihn begleiten, man kann versuchen, die Situation entsprechend zu organisieren. Wir haben wirklich alles Mögliche gemacht.

SPORT1: Also hätte ein Athlet aus Ihrer Sicht nicht einfach sagen dürfen: „Ich muss jetzt zum Flughafen, deshalb kann ich die Kontrolle nicht machen“?

Laforce: Nein, so einfach ist es nicht. Man muss zunächst versuchen, die Kontrolle zu ermöglichen. Und wenn es eine Möglichkeit gibt, den Athleten zu begleiten, dann sollte man diese Möglichkeit nutzen.

SPORT1: Was würden Sie einem Athleten generell mitgeben, der in eine solche Situation kommt?

Laforce: Er sollte wissen, dass er eine Dopingkontrolle nicht einfach verweigern kann und dass eine solche Verweigerung Konsequenzen hat. Das gehört zu seinen Pflichten. Und wenn es ein Problem gibt, sollte er mit dem Kontrolleur sprechen, damit man gemeinsam versucht, eine Lösung zu finden.