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Ab 2027 bezahlt: DOSB-Präsident kassiert 2000€ – Mitglieder 1000€

DOSB-Präsidium erhält Vergütung

Thomas Weikert und seine Kollegen arbeiten noch ehrenamtlich für den Verband. Ab übernächstem Jahr stehen dem DOSB-Präsidenten 2000 Euro monatlich zu.
Das Präsidium erhält eine Vergütung ab 2027
Das Präsidium erhält eine Vergütung ab 2027
© IMAGO/Sportfoto Zink /SID/Wolfgang Zink
Thomas Weikert und seine Kollegen arbeiten noch ehrenamtlich für den Verband. Ab übernächstem Jahr stehen dem DOSB-Präsidenten 2000 Euro monatlich zu.

Die Präsidiumsmitglieder des Deutschen Olympischen Sportbundes erhalten ab dem 1. Januar 2027 eine Vergütung. Einem entsprechenden Antrag wurde bei der Mitgliederversammlung des DOSB in Frankfurt mit 90 Prozent Ja-Stimmen zugestimmt.

Damit stehen ab dem übernächsten Jahr dem Präsidenten - derzeit Thomas Weikert - 2000 Euro und den weiteren Präsidiumsmitgliedern jeweils 1000 Euro monatliche Aufwandsentschädigung zu.

Weikerts Vorstoß 2023: Keine Abstimmung wegen Verbands-Widerstands

Weikert, Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Limburg, seit 2021 an der Spitze des DOSB und für den Verband circa 150 Tage pro Jahr in Einsatz, hatte einen solchen Antrag schon vor der MV 2023 auf die Tagesordnung gesetzt. Zur Abstimmung kam es damals letztlich nicht, zu groß war seinerzeit der Widerstand aus den Verbändegruppen.

Weikerts Zukunftsfrage: Entscheidung erst nach Olympia 2026

Offen ist, ob Weikert noch in den Genuss der am Samstag beschlossenen Vergütung kommt: Im Dezember 2026, bei der nächsten ordentlichen DOSB-Mitgliederversammlung, müsste sich der 64-Jährige erneut wählen lassen. Über eine neuerliche Kandidatur will Weikert nach den Olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d’Ampezzo (6. bis 22. Februar 2026) entscheiden.

Abgelehnter Antrag: Machtkampf um Präsidium und Olympia-Votum

Derweil scheiterte ein Antrag der Landessportbünde, das Präsidium ausgewogener und damit auch per Satzung verpflichtend mit je einem Vertreter etwa der Landessportbünde und der Verbände mit besonderen Aufgaben zu besetzen. Dieses Nein ist durchaus delikat, weil die Spitzensportverbände und die kleineren Verbändegruppen im DOSB derzeit in der Frage überkreuz liegen, wer im kommenden September über die deutsche Olympia-Bewerberstadt abstimmen darf.

Paragrafen-Wirrwarr: Rechtssicherheit bis 26. September 2026 gefordert

Die Spitzenverbände berufen sich auf einen Paragraphen in der DOSB-Satzung, der Entscheidungen über derartige Themen allein ihnen sowie gewissen Einzelpersonen zugesteht. Ein weiterer DOSB-Paragraph aber lässt auch allen anderen Verbändegruppen die Tür offen. In dieser Frage muss der Dachverband bis zur Abstimmung am 26. September 2026 Rechtssicherheit schaffen.