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Krösche-Abschied aus Frankfurt? Seine Klausel gilt nicht nur für den FC Bayern!

Krösche-Klausel gilt auch für Bayern

Markus Krösche hat in seinem Vertrag eine Ausstiegsoption, die unter anderem für den FC Bayern greift. Im Winter 2027 könnten allerdings nicht nur die Münchner zuschlagen.
Frankfurt-Sportvorstand Markus Krösche übernimmt die Verantwortung für die "Fehleinschätzung" Albert Riera - und bedauert, den Spanier in eine schwer lösbare Situation gebracht zu haben.
Markus Krösche hat in seinem Vertrag eine Ausstiegsoption, die unter anderem für den FC Bayern greift. Im Winter 2027 könnten allerdings nicht nur die Münchner zuschlagen.

Eintracht Frankfurts Sportdirektor Markus Krösche rückte zuletzt durch das Interesse der AC Milan in den Fokus. Inzwischen ist ein Wechsel zu den Italienern allerdings vom Tisch. Dennoch könnte sich in Krösches Zukunft etwas tun.

Nach SPORT1-Informationen besitzt der 45-Jährige eine Ausstiegsklausel in seinem bis 2028 laufenden Vertrag bei der SGE, die jährlich im Wintertransferfenster greift und nur für ausgewählte Klubs gilt.

Darunter befinden sich neben englischen Topklubs auch der FC Bayern und Borussia Dortmund. Auch die Sport Bild berichtete darüber. Die Summe, die zu zahlen wäre, bewegt sich im niedrigen einstelligen Millionenbereich. 

Krösche-Abschied in diesem Sommer kein Thema mehr

Nach dem abgelehnten Wechsel nach Mailand ist ein Krösche-Abschied bei der SGE aktuell kein Thema mehr – und wird es auch in diesem Sommer mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr werden.

Derzeit liegt der Fokus auf dem Sommer-Transferfenster, in dem die Frankfurter Einnahmen erwirtschaften wollen – für welche Krösche als Transferchef hauptverantwortlich sein wird.

In Frankfurts Chefetage rechnet man nach SPORT1-Informationen mittelfristig allerdings mit einem Abschied des gefragten Sportdirektors, dessen Ausstiegsklausel im kommenden Winter wieder greifen wird.