Das jahrelange Martyrium von Claudia Pechstein ist zu einem „klaren und versöhnlichen Ende“ gekommen. Das Team der fünfmaligen Eisschnelllauf-Olympiasiegerin verkündete am Montag überraschend eine Einigung im Streit um Schadensersatz mit dem Weltverband ISU, die 53-Jährige kann nach einem kräftezehrenden Kampf für Gerechtigkeit aufatmen. Die ISU bestätigte die Einigung auf SID-Anfrage.
Fall Pechstein nach 16 Jahren zu Ende
„Endlich“ kommentierte Pechstein bei Facebook das Statement ihres Lebenspartners Matthias Große. Der Präsident der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft (DESG) hatte zuvor unerwartet das Ende einer schier unendlichen und unendlich verworrenen Geschichte erklärt. „Als Verhandlungsführer des Teams Pechstein gebe ich hiermit in vorheriger Absprache mit der ISU offiziell bekannt, dass der Fall Pechstein am 27. Februar 2025 nach über 16 Jahren ein klares und versöhnliches Ende gefunden hat.“
Details über die Einigung nannte Große nicht. Die ISU werde zeitnah weitere Informationen veröffentlichen, hieß es in der Stellungnahme. In der kommenden Woche ist zudem eine Pressekonferenz des Pechstein-Lagers anberaumt.
Im Oktober hatten sich beide Streitparteien in einer mehrstündigen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in München nicht auf einen Vergleich einigen können. Der ursprünglich für den 13. Februar angesetzte nächste Verhandlungstag wurde später auf den 10. April verschoben. Beide Seiten einigten sich nun auf einen Vergleich.
Pechstein-Lager will Pressekonferenz abhalten
Claudia Pechstein hatte 8.372.908,51 Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld und einen Kniefall der ISU gefordert, damit ihr Ruf als saubere Athletin wiederhergestellt wird. Doch der Weltverband blieb lange hart. Bei der Verhandlung vor dem OLG München hatte der Richter eine außergerichtliche Einigung angeregt. Demnach sollte die ISU eine Ehrenerklärung formulieren. Anschließend sollte Pechstein entscheiden, ob sie damit einverstanden sei. Danach könne über die Höhe des Schadenersatzes verhandelt werden. „Räumt die ISU öffentlich ein, dass es falsch war, mich zu sperren, bin ich zu einem Vergleich bereit“, hatte Pechstein vor Gericht erklärt.
Rückblende: 2009 waren bei der fünfmaligen Olympiasiegerin Pechstein auffällige Blutwerte entdeckt worden, die ISU sperrte sie aufgrund des gerade von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eingeführten „indirekten Dopingbeweises“ für zwei Jahre, der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte die Sperre.
Pechstein zog in den Kampf, unter anderem vor dem Schweizer Bundesgericht, dem Europäischen Gerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht. Das gab 2022 Pechsteins Beschwerde statt: Das CAS-Verfahren soll unfair gewesen sein, ihre Schadensersatzklage ist zulässig. Pechstein führt eine von ihrem Vater vererbte Blutanomalie an, der Fall ist zu einem Expertenstreit geworden.
Pechstein belastete der Fall massiv. Als sie im Oktober ihre Sicht der Dinge schilderte und die Selbstmordgedanken wiederholte, die sie erstmals 2010 in ihrer Biographie geschildert hatte, brach sie in Tränen aus. Doch das Martyrium ist nun zu Ende.