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Novak Djokovic nahm trotz positivem Corona-Test an Medientermin teil - droht Gefängnis-Strafe?

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Novak Djokovic nahm trotz positivem Corona-Test an Medientermin teil - droht Gefängnis-Strafe?

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Droht Djokovic sogar Gefängnis?

Novak Djokovic leistet sich nicht nur eine falsche Angabe auf seinem Einreisebogen, sondern nimmt auch trotz eines positiven Coronatests an einem Medientermin teil. Droht ihm deshalb sogar das Gefängnis?
Möglicherweise gefälschte Corona-Tests und Einreise-Dokumente, sowie eine drohende Abschiebung: Der Fall Novak Djokovic nimmt immer merkwürdigere Züge an.
Novak Djokovic leistet sich nicht nur eine falsche Angabe auf seinem Einreisebogen, sondern nimmt auch trotz eines positiven Coronatests an einem Medientermin teil. Droht ihm deshalb sogar das Gefängnis?

Der Wirbel um Novak Djokovic nimmt kein Ende.

Jetzt kommt sogar die Frage auf, ob dem Tennisstar eine Gefängnisstrafe droht. Dem Weltranglistenersten wurde nachgewiesen, dass die Angaben zu seinem Aufenthaltsort in den 14 Tagen vor seiner Einreise nach Australien gefälscht waren - ein Vergehen, das theoretisch mit einer Haftstrafe von bis zu zwölf Monaten geahndet werden kann. (NEWS: Alles Wichtige zum Tennis)

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Djokovic gab Berichten von The Age zufolge in seiner Selbstdeklaration an, dass er innerhalb der zwei Wochen vor seiner Ankunft am Flughafen in Melbourne am Abend des 6. Januar nicht gereist sei.

Allerdings weilte er am 25. Dezember noch in Belgrad. An jenem Tag wurde der 34-Jährige dabei gefilmt, wie er in seiner Heimatstadt Tennis spielte. Später hielt er sich im spanischen Marbella auf, wo er zeitweise lebt und trainiert. Am 4. Januar reiste Djokovic über Malaga und Dubai nach Australien.

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Djokovic räumt Fehler ein

In einem Statement auf Instagram räumte Djokovic ein, versehentlich auf seinem Einreisebogen eine falsche Angabe zu seinen Reiseaktivitäten vor dem Flug nach Melbourne gemacht zu haben. Für diesen „menschlichen und sicher nicht absichtlichen“ Fehler zeichne aber sein Management verantwortlich. (DATEN: Aktuelle Tennis-Weltrangliste der Herren)

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Doch dabei handelt es sich nicht um das einzige strafbare Vergehen. Djokovic gab zu, am 18. Dezember einen Termin mit der französischen Sportzeitung L‘Équipe trotz der Kenntnis eines positiven Coronatests vom 16. Dezember wahrgenommen zu haben. Fotos zeigen ihn zumindest teilweise ohne Maske. Dies sei im Nachhinein eine „Fehleinschätzung“ gewesen. (DATEN: Kalender der ATP-Saison)

Mit dieser Aktion hat der Tennisstar in Serbien gegen das Gesetz zum Gesundheitsschutz verstoßen. Gemäß dem Biosecurity Act könnte ihm dafür in Australien das Visum entzogen werden, weil ein solches Verhalten die Gesundheit der Bevölkerung gefährden könnte.

Und: Bei einem annullierten Visum drohen bis zu drei Jahre Einreiseverbot. Damit wären auch Teilnahmen an nachfolgenden Australian-Open-Ausgaben in Gefahr. (Australian Open ab 17. Januar im LIVETICKER)

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Djokovic verstößt gegen serbisches Gesetz

Aber damit nicht genug: Die Höchststrafe für einen Verstoß gegen die serbischen Gesundheitsvorschriften beträgt drei Jahre Gefängnis.

Ana Brnabić, Serbiens Premierministerin, sagte der BBC, es wäre „ein klarer Verstoß gegen die Regeln“, wenn Djokovic nach einem positiven Coronatest in der Öffentlichkeit aufgetreten sei. Sie wisse jedoch keine Details über die Abfolge der Ereignisse im Dezember - nur Djokovic kenne die Antworten.

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Ben Rothenberg von der New York Times machte via Twitter deutlich, dass er eine Gefängnisstrafe für Djokovic als unrealistisch einschätze.

„Ich kann mir nicht vorstellen, dass Djokovic jemals mit einer Gefängnisstrafe rechnen muss“, so der renommierte Journalist und Tennis-Experte.

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Rothenberg ergänzte: „Aber dies sollte unterstreichen, wie schwerwiegend Djokovics Verstoß gegen die Gesundheitsprotokolle war, da er weiterhin soziale Verpflichtungen einging, obwohl er wissentlich positiv auf Covid getestet war.“

Eine Freiheitsstrafe für Djokovic in Serbien ist allein schon deshalb unwahrscheinlich, weil er in seiner Heimat als Volksheld gefeiert wird und ein Gefängnisaufenthalt bei seinen derzeitigen lediglich dem maximalen Ausmaß entspricht.