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Handy-Verbot in Wimbledon: Darum gilt für Alexander Zverev eine Ausnahme

Warum Zverev sein Handy nutzen darf

Alexander Zverev darf am Court sein Handy nutzen. Wegen seinem Typ-1-Diabetes greift eine medizinische Ausnahme.
Alexander Zverev steht zum ersten Mal in seiner Karriere im Finale von Wimbledon. Gegen Arthur Fery lässt der deutsche Tennis-Star nichts anbrennen.
Alexander Zverev darf am Court sein Handy nutzen. Wegen seinem Typ-1-Diabetes greift eine medizinische Ausnahme.

Alexander Zverev ist bei Wimbledon mehrfach dabei beobachtet worden, wie er während Matches zum Handy greift – obwohl elektronische Geräte auf dem Court grundsätzlich tabu sind. Der Grund liegt nicht in einer Grauzone, sondern in einer medizinischen Ausnahme.

Zverev ist Typ-1-Diabetiker und darf sein Telefon deshalb zur Kontrolle seiner Glukosewerte nutzen. Der All England Club bestätigte BBC Sport, dass die Grand-Slam-Turniere eine Liste diabetischer Spieler führen – und diese Spieler ihr Handy zur Überwachung sowie für nötige Insulin-Injektionen verwenden dürfen. Entscheidend: Die Nutzung ist medizinisch begründet, nicht kommunikativ.

Zverev erklärte BBC Sport zudem, er habe zwei Handys dabei – eines davon ohne SIM-Karte, ausschließlich als Anzeige für die Daten seines Glukose-Sensors. So kann er die Werte direkt vom Display ablesen, statt ständig per Fingerstich zu messen. „Deshalb erlauben mir die Stuhlschiedsrichter, aufs Handy zu schauen, damit ich mir bei jedem Seitenwechsel nicht in den Finger stechen muss“, sagte Zverev.

Sensor-Fehler in Halle

Wie sensibel das Thema ist, zeigte sich im Juni beim Halle Open: Laut Zverev lieferte sein Sensor eine falsche Messung, woraufhin er deutlich zu viel Insulin injizierte. In der Folge ging es ihm während der Halbfinal-Niederlage gegen Taylor Fritz körperlich schlecht.

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Um die Überdosierung abzufangen, habe er in den ersten 45 Minuten rund 350 Gramm Zucker zu sich nehmen müssen: „Ich habe mich absolut furchtbar gefühlt.“

Für alle Spieler ohne medizinische Ausnahme gelten dagegen strikte Regeln: Handys müssen vor Betreten des Courts ausgeschaltet und außer Sichtweite verstaut werden, Smartwatches sind komplett verboten. Verstöße können nach LTA-Vorgaben sogar zur sofortigen Disqualifikation führen, inklusive Meldung an die zuständigen Offiziellen und möglicher formaler Untersuchung.